FAQ´s zu unseren Auslands-Versicherungen der ELVIA

Was genau deckt die Reiserücktrittskostenversicherung ab und wann ist diese abzuschließen?

Die Reiserücktrittskostenversicherung deckt anfallende Stornierungskosten bei TravelWorks ab, sollte der Aufenthalt aus Gründen wie plötzlich auftretende Erkrankung des Reiseteilnehmers oder eines nahen Angehörigen nicht mehr durchführbar sein. Weiterhin greift die Versicherung in Fällen wie: unverhoffter Arbeitslosigkeit, durchgefallenen Prüfungen, sofern der Wiederholungstermin in den Reisezeitraum fällt.  

Wie muss ich die Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen?

Falls Du Dich nicht online oder über den PDF-Katalog für eines unserer Programme anmeldest, gib bitte im Feld Bemerkung den Zusatz Elvia Reiserücktrittskosten-Versicherung an. Alternativ kannst Du auch das Formular in folgendem Flyer ausfüllen und zusammen mit der Anmeldung für das Programm an TravelWorks senden: Reiserücktrittskosten-Versicherung Info-Flyer (PDF)

Wann muss ich die Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen?

Die Reiserücktrittskosten-Versicherung sollte direkt mit der Reiseanmeldung abgeschlossen werden. Ein nachträglicher Abschluss ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss von der Versicherung genehmigt werden. Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Versicherungsprämie nach Erhalt der Rechnung umgehend an TravelWorks gezahlt worden ist.

Wann erhalte ich die Versicherungsunterlagen der Reiserücktrittskosten-Versicherung?

Zusammen mit der Bestätigung und Rechnung des gebuchten Programms erhältst  Du auch die Rechnung und den Versicherungsausweis für die Reiserücktrittskosten-Versicherung.

Was bedeutet im Schadenfall der ausgewiesene Selbstbehalt?

Im Schadenfall und nach Prüfung durch die Versicherung (eine Kostenübernahme kann nur die ELVIA entscheiden, nicht TravelWorks) müssen 20% der Stornierungskosten (mind. 25 €) vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Die Staffelung der Stornierungskosten kann den Reisebedingungen entnommen werden.

Was genau deckt die Krankenversicherung und was der Auslands-Reiseschutz ab?

Die Krankenversicherung und der Auslands-Reiseschutz versichert Teilnehmer aller TravelWorks-Programme während Reisen, Gastschulaufenthalten, Praktika, Tätigkeiten im Rahmen des Work & Travel Programms und der Freiwilligenarbeit für Aufenthalte bis max. 24 Monate. Sowohl die Krankenversicherung als auch der Reisesschutz kann bis spätestens 3 Werktage vor Reisebeginn bei uns abgeschlossen werden, empfohlen wird ein Abschluss mind. 6 Wochen vor Reisebeginn. Die Krankenversicherung beinhaltet: Krankenversicherung, Kranken-Rücktransport und Hilfe im Notfall und der Auslands-Reiseschutz: Unfall-, Haftpflicht- und Gepäckversicherung. Die Krankenversicherung und der Auslands-Reiseschutz können kombiniert aber auch einzeln abgeschlossen werden. 

Wann muss ich die Versicherung bezahlen?

Die Versicherungsprämie muss vor Reisebeginn bezahlt werden, sobald Dir die entsprechende Rechnung und der Versicherungsausweis zugesandt wurden (in der Regel 2-4 Wochen vor Abreise). Eine monatliche Zahlung ist nicht möglich.

Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn ich zwischendurch in Deutschland bin?

Nach Abschluss der Krankenversicherung bist Du bei einer bis zu 6-wöchigen Reiseunterbrechung pro Kalenderjahr auch in Deinem Heimatland versichert.

Kann ich eine Verlängerung vom Ausland aus durchführen? Wann muss ich das machen?

Im Fall einer Verlängerung des Aufenthaltes kann die Versicherung auf insgesamt max. 24 Monate verlängert werden, denn TravelWorks ist grundsätzlich verpflichtet, alle Teilnehmer über die gesamte Reisedauer - bis zu 24 Monate - zu versichern.

Bei Verlängerung der Versicherungen schicken uns bitte eine E-Mail an versicherung@travelworks.de. Sicherheitshalber erinnern wir jeden TN, der eine Versicherung über uns abgeschlossen hat, persönlich per Email.

Wenn ich früher als geplant zurückkehre, bekomme ich dann einen Teil zurück erstattet?

Im Fall einer nicht in Anspruch genommenen Versicherung (nicht gültig für die Reiserücktrittskosten-  und die Gepäck-Zusatzversicherung) können die nicht genutzten Monate bei der Versicherung geltend gemacht werden. Es erfolgt eine Gutschrift durch TravelWorks. 

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich im Ausland krank werde oder einen Unfall habe?

Bei Notfällen und/oder Erkrankungen im Ausland muss umgehend die Notrufzentrale der ELVIA Versicherung kontaktiert werden, um Kostenübernahmen bzw. Rückerstattungen gewährleisten zu können. Details über das weitere Vorgehen und die Erreichbarkeit werden automatisch nach Abschluss mitgeteilt.

Sind chronische Erkrankungen und Nachuntersuchungen abgedeckt?

Behandlungskosten für Erkrankungen oder Notfälle, die auf chronische gesundheitliche Probleme zurückzuführen oder die Folge von im Vorfeld bereits aufgetretenen Krankheiten sind, können über keine der Versicherungsvarianten abgedeckt werden.

Wo hat die Versicherungsgesellschaft ihren Sitz? Sprechen die Mitarbeiter Deutsch?

ELVIA, einer Marke von Allianz Global Assistance, hat ihren Sitz und die Notrufzentrale in München, Deutschland. Die Bearbeitung der Vorgänge erfolgt auf Deutsch. Die Notrufzentrale ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr besetzt.

Wie lange dauert die Rückerstattung im Schadenfall?

Im Rahmen des Versicherungsschutzes erfolgt die Rückerstattung der Kosten, abzüglich der ausgewiesenen Selbstbehalte (in der Regel 25 € pro Schadenfall), innerhalb von 2 bis 4 Wochen.

Was beinhaltet die Gepäck-Zusatzversicherung?

Im Rahmen des Auslands-Reiseschutzes kann die Gepäck-Zusatzversicherung hinzugebucht werden und wird analog zur Dauer des Versicherungsschutzes ausgestellt. 

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