FAQ´s zu unseren Auslands-Versicherungen der ELVIA
Die Reiserücktrittskostenversicherung deckt anfallende Stornierungskosten bei TravelWorks ab, sollte der Aufenthalt aus Gründen wie plötzlich auftretende Erkrankung des Reiseteilnehmers oder eines nahen Angehörigen nicht mehr durchführbar sein. Weiterhin greift die Versicherung in Fällen wie: unverhoffter Arbeitslosigkeit, durchgefallenen Prüfungen, sofern der Wiederholungstermin in den Reisezeitraum fällt.
Falls Du Dich nicht online oder über den PDF-Katalog für eines unserer Programme anmeldest, gib bitte im Feld Bemerkung den Zusatz Elvia Reiserücktrittskosten-Versicherung an. Alternativ kannst Du auch das Formular in folgendem Flyer ausfüllen und zusammen mit der Anmeldung für das Programm an TravelWorks senden: Reiserücktrittskosten-Versicherung Info-Flyer (PDF)
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung sollte direkt mit der Reiseanmeldung abgeschlossen werden. Ein nachträglicher Abschluss ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss von der Versicherung genehmigt werden. Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Versicherungsprämie nach Erhalt der Rechnung umgehend an TravelWorks gezahlt worden ist.
Zusammen mit der Bestätigung und Rechnung des gebuchten Programms erhältst Du auch die Rechnung und den Versicherungsausweis für die Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Im Schadenfall und nach Prüfung durch die Versicherung (eine Kostenübernahme kann nur die ELVIA entscheiden, nicht TravelWorks) müssen 20% der Stornierungskosten (mind. 25 €) vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Die Staffelung der Stornierungskosten kann den Reisebedingungen entnommen werden.
Die Krankenversicherung und der Auslands-Reiseschutz versichert Teilnehmer aller TravelWorks-Programme während Reisen, Gastschulaufenthalten, Praktika, Tätigkeiten im Rahmen des Work & Travel Programms und der Freiwilligenarbeit für Aufenthalte bis max. 24 Monate. Sowohl die Krankenversicherung als auch der Reisesschutz kann bis spätestens 3 Werktage vor Reisebeginn bei uns abgeschlossen werden, empfohlen wird ein Abschluss mind. 6 Wochen vor Reisebeginn. Die Krankenversicherung beinhaltet: Krankenversicherung, Kranken-Rücktransport und Hilfe im Notfall und der Auslands-Reiseschutz: Unfall-, Haftpflicht- und Gepäckversicherung. Die Krankenversicherung und der Auslands-Reiseschutz können kombiniert aber auch einzeln abgeschlossen werden.
Die Versicherungsprämie muss vor Reisebeginn bezahlt werden, sobald Dir die entsprechende Rechnung und der Versicherungsausweis zugesandt wurden (in der Regel 2-4 Wochen vor Abreise). Eine monatliche Zahlung ist nicht möglich.
Nach Abschluss der Krankenversicherung bist Du bei einer bis zu 6-wöchigen Reiseunterbrechung pro Kalenderjahr auch in Deinem Heimatland versichert.
Im Fall einer Verlängerung des Aufenthaltes kann die Versicherung auf insgesamt max. 24 Monate verlängert werden, denn TravelWorks ist grundsätzlich verpflichtet, alle Teilnehmer über die gesamte Reisedauer - bis zu 24 Monate - zu versichern.
Bei Verlängerung der Versicherungen schicken uns bitte eine E-Mail an versicherung@travelworks.de. Sicherheitshalber erinnern wir jeden TN, der eine Versicherung über uns abgeschlossen hat, persönlich per Email.
Im Fall einer nicht in Anspruch genommenen Versicherung (nicht gültig für die Reiserücktrittskosten- und die Gepäck-Zusatzversicherung) können die nicht genutzten Monate bei der Versicherung geltend gemacht werden. Es erfolgt eine Gutschrift durch TravelWorks.
Bei Notfällen und/oder Erkrankungen im Ausland muss umgehend die Notrufzentrale der ELVIA Versicherung kontaktiert werden, um Kostenübernahmen bzw. Rückerstattungen gewährleisten zu können. Details über das weitere Vorgehen und die Erreichbarkeit werden automatisch nach Abschluss mitgeteilt.
Behandlungskosten für Erkrankungen oder Notfälle, die auf chronische gesundheitliche Probleme zurückzuführen oder die Folge von im Vorfeld bereits aufgetretenen Krankheiten sind, können über keine der Versicherungsvarianten abgedeckt werden.
ELVIA, einer Marke von Allianz Global Assistance, hat ihren Sitz und die Notrufzentrale in München, Deutschland. Die Bearbeitung der Vorgänge erfolgt auf Deutsch. Die Notrufzentrale ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr besetzt.
Im Rahmen des Versicherungsschutzes erfolgt die Rückerstattung der Kosten, abzüglich der ausgewiesenen Selbstbehalte (in der Regel 25 € pro Schadenfall), innerhalb von 2 bis 4 Wochen.
Im Rahmen des Auslands-Reiseschutzes kann die Gepäck-Zusatzversicherung hinzugebucht werden und wird analog zur Dauer des Versicherungsschutzes ausgestellt.






